MusikfachhPrErprV
Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin – MusikfachhPrErprV
Zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 6 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
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§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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