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Gesetz über das Washingtoner Übereinkommen betreffend die Beschäftigung der Frauen vor und nach der Niederkunft – MuSchÜbkG

Überschrift: Übereink. v. 29.11.1919; 1927 II 498

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

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2Für die Durchführung des Übereinkommens sind das Zweite Gesetz über Abänderung des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung vom 9. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. I S. 407) sowie das
Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft
maßgebend.

§ 1 Satz 2 Kursivdruck: Jetzt MuSchG 8052-1

1Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft in Kraft.
2...

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25