(1) Im Einführungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter in die allgemeinen Grundlagen der Verwaltung eingeführt und mit den wesentlichen Aufgabengebieten der Laufbahn vertraut gemacht.
(2) 1Den Anwärterinnen und Anwärtern werden die Grundkenntnisse vermittelt, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben in der berufspraktischen Ausbildung erforderlich sind.
2Hierzu wird