- 1.
das wehrtechnische Aufgabenspektrum,
- 2.
die wehrtechnischen, wirtschaftlichen und administrativen Zusammenhänge,
- 3.
ein fundiertes technisches Verständnis,
- 4.
die erforderlichen technischen Kenntnisse,
- 5.
die einschlägigen allgemeinen und bundeswehrspezifischen Rechtsvorschriften,
- 6.
Dienstleistungsorientierung,
- 7.
die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im föderalen und internationalen Raum,
- 8.
die digitale Grundbefähigung mit den Themen „Umgang mit Daten im Kontext Datenschutz, Datenmanagement und Datenanalyse“, „digitale Medienkompetenz“ und „Zusammenarbeit in der digitalen Welt“,
- 9.
allgemeine berufliche Fähigkeiten, insbesondere die Fähigkeit - a)
zur Kommunikation,
- b)
zur Zusammenarbeit,
- c)
zum kritischen Überprüfen des eigenen Handelns,
- d)
zum selbständigen Handeln und
- e)
zum wirtschaftlichen Handeln sowie
- 10.
die Fähigkeit, ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln und selbständig neue Kompetenzen zu erwerben, um den sich ständig wandelnden Anforderungen im mittleren technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik gerecht zu werden.