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Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung – MsbLärmSchV

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1Der Beurteilungspegel ist nach der Anlage zu berechnen.
2Die dort unter Nummer 2.1 genannten Angaben hat der Betreiber der Magnetschwebebahn beizubringen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25