| Lfd. Nr. |
Teil des Ausbildungsberufsbildes |
Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
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3 |
4 |
| 1 |
Berufsbildung (§ 3 Nr. 1) |
- a)
-
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
-
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
-
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
| 2 |
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) |
- a)
-
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)
-
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erläutern
- c)
-
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
-
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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| 3 |
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3) |
- a)
-
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- b)
-
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
- c)
-
Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
- d)
-
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
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| 4 |
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4) |
- a)
-
berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
- b)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
- c)
-
wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
- d)
-
Gefahren, die von Stäuben, Giften, Dämpfen, Gasen, Säuren sowie leicht entzündbaren Stoffen ausgehen, beachten
- e)
-
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
- f)
-
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich erläutern
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| 5 |
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Nr. 5) |
- a)
-
Arbeitsabläufe nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen und abstimmen
- b)
-
Skizzen anfertigen sowie Fachzeichnungen lesen und anwenden
- c)
-
Einsatz von Werkzeugen, Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorbereiten
- d)
-
Werkzeuge und Arbeitsmittel pflegen und einsatzfähig halten
- e)
-
Fehler der Weißware erkennen, fehlerhafte Weißware vor der Bemalung aussortieren sowie dekorierte Ware auf richtige Dekorausführung und Sauberkeit vor und nach dem Dekorbrand kontrollieren
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
| 6 |
Zeichnen und Malen nach der Natur sowie nach Natur- und Dekorvorlagen (§ 3 Nr. 6) |
- a)
-
Gestaltungsprinzipien der Porzellanmalerei anwenden
- b)
-
die verschiedenen Pinselarten nennen sowie deren Aufbau und Verwendung erläutern
- c)
-
Bleistift-, Pinsel- und Federtechniken anwenden
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17 |
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- d)
-
linear, flächig und räumlich darstellen
- e)
-
Komposition und Perspektive anwenden
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7 |
5 |
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- f)
-
Schattieren
- g)
-
Tonwerte setzen, Farbwerte abstimmen und Stofflichtigkeit herausarbeiten
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5 |
5 |
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- h)
-
Anfertigen von Farbflächen
- i)
-
Schablonen herstellen
- k)
-
verschiedene Abdeck- und Aussprengtechniken anwenden
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2 |
2 |
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| 7 |
Graphisches Zeichnen (§ 3 Nr. 7) |
- a)
-
verschiedene Schriftarten ausführen
- b)
-
verschiedene Monogramme ausführen
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3 |
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| 8 |
Farben und Edelmetalle (§ 3 Nr. 8) |
- a)
-
Farben und Edelmetallpräparate unter Verwendung von Hilfsstoffen und Malmitteln für verschiedene Dekorationstechniken aufbereiten
- b)
-
Metalloxidfarben und Edelmetallpräparate unter Berücksichtigung verschiedener Brennvorgänge anwenden
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3 |
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- c)
-
aufgeschmolzene Edelmetalle nacharbeiten
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4 |
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| 9 |
Kopieren von Vorlagen und Dekoren (§ 3 Nr. 9) |
- a)
-
Kopien von Vorlagen und Dekoren auf Papier anfertigen
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10 |
7 |
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- b)
-
Kopien von Vorlagen und Dekoren auf Porzellan anfertigen
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10 |
4 |
| 10 |
Linieren, Rändern, Bändern, Lasieren und Staffieren (§ 3 Nr. 10) |
- a)
-
Linien-, Ränder- und Bänderdekore auf Werkstücken ausführen
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5 |
7 |
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- b)
-
Lasurdekore auftragen
- c)
-
Werkstücke staffieren
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10 |
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| 11 |
Malen von Dekoren (§ 3 Nr. 11) |
- a)
-
reichhaltige Blumendekore malen
- b)
-
reichhaltige Ornamente malen
- c)
-
weitere reichhaltige Dekore malen
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12 |
22 |
16 |
- d)
-
Dekore selbständig gestalten
- e)
-
verschiedene Scharffeuerdekorationen ausführen
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6 |
6 |