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Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes – ModGAufhG


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2004 +++)

Das G wurde als Artikel 5 d. G v. 21.7.2004 I 1763 vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 9 dieses G am 1.8.2004 in Kraft getreten.

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Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25