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Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten am Mittellandkanal und Elbe-Seitenkanal – ML/ElbeSKanalSchlBetrZV

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1Von den in § 1 festgesetzten Betriebszeiten kann aus Gründen des Verkehrsbedarfs oder wegen betrieblicher Erfordernisse abgewichen werden.
2Diese Änderungen werden bekannt gegeben.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25