print

Mindeststeuer-Bericht-Verordnung – MinStBV

arrow_left arrow_right

Zuständige Behörde für die Annahme und die Weiterleitung von Informationen nach dem Mindeststeuergesetz und dieser Verordnung ist das Bundeszentralamt für Steuern.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26