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Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen – MindlohnÜbkG

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(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.

(2)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25