(1) 1Im Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, vernetzte Prozesse zur Herstellung von Print- und Digitalmedienprodukten zu bewerten, zu organisieren und zu steuern.
2Dazu gehört, Zusammenhänge und Optimierungsmöglichkeiten erkennen und Maßnahmen einleiten zu können.
(2) 1In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
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