α
MeistVoEigAnerkV
print
Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle – MeistVoEigAnerkV
arrow_left
arrow_right
Schlußformel
link
anchor
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Geändert durch Art. 4 Abs. 4 G v. 25.3.1998 I 596
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung