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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Friedrich der Große) – Münz5DMBek 1986-09

(+++ Textnachweis ab: 19.9.1986 +++)

(1) 1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, aus Anlaß des 200. Todestages von Friedrich dem Großen im Jahre 1986 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark prägen zu lassen.
2Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück.
3Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Stuttgart.

(2) Die Münze wird ab 22. Oktober 1986 in den Verkehr gebracht.

(3) 1Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel).
2Sie enthält einen Reinnickelkern.
3Der Durchmesser beträgt 29 Millimeter, das Gewicht 10 Gramm.

(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

(5) 1Die Bildseite zeigt ein Brustbild von Friedrich dem Großen im Profil mit Dreispitz und großem Ordensstern.

1
2Die Umschrift lautet:
3

"FRIEDRICH DER GROSSE 1712 1786".

(6) 1Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1986, das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münze Stuttgart und die Umschrift:
2

"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
5 DEUTSCHE MARK".

(7) 1Die Jahreszahl 1986 ist Teil der Umschrift und schließt sich dem Wort
"MARK"
an.
2Links davon im Feld (zwischen Jahreszahl und Adler) befindet sich das Münzzeichen "F".

Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:
"ICH BIN DER ERSTE DIENER MEINES STAATES".

(8) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein fünfeckiger Stern eingeprägt.

(9) 1Der Entwurf der Münze stammt von Carl Vezerfi-Clemm, München.


1
2Der Bundesminister der Finanzen

(Inhalt: nicht darstellbare Münzabbildungen,
Fundstelle: BGBl I 1986, 1525)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25