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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze 150. Gründungstag des Deutschen Zollvereins) – Münz5DMBek 1984-04

(1) 1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß des 150. Gründungstages des Deutschen Zollvereins eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt.
2Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück.
3Die Prägung erfolgt im Bayerischen Hauptmünzamt München.

(2) Die Münze wird ab 22. Mai 1984 in den Verkehr gebracht.

(3) 1Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.
2Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.

(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

(5) 1Die Bildseite zeigt eine Postkutsche, die eine geöffnete Zollschranke durchfährt.
2Die Umschrift lautet:
3

"GRÜNDUNG DES DEUTSCHEN ZOLLVEREINS 1934".

(6) 1Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1984, das Münzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmünzamtes und die Umschrift:
2

"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 5 DEUTSCHE MARK".

(7) 1Die Jahreszahl ist - unterteilt in "19" und "84" - beiderseits der Wertziffer 5 angebracht.
2Das Münzzeichen befindet sich links unten neben der Wertziffer.
3Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:
4

"ZOLLVEREIN-DEUTSCHLAND * EWG-EUROPA".

(8) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine liegende Raute eingeprägt.

(9) Der Entwurf der Münze stammt von Reinhart Heinsdorff, Friedberg-Ottmaring.

(10) 1Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

1
2Der Bundesminister der Finanzen

1(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)

Fundstelle:
2BGBl I 1984, 616

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25