(1) 1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß der 500. Wiederkehr des Geburtstages von Martin Luther eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt.
2Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück.
3Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Karlsruhe.
(2) Die Münze wird ab 10. November 1983 in den Verkehr gebracht.
(3) 1Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.
2Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) 1Die Bildseite zeigt ein Bildnis Martin Luthers als Prediger (von Lucas Cranach d. Ä.
21528), eingebettet in einem Hintergrund, der mit den Lettern aus Titeln dreier seiner Werke ausgefüllt ist.
3Die Umschrift lautet:
4
(6) 1Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl, das Münzzeichen und die Umschrift:
2
(7) 1Die in "19" und "83" unterteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5 angebracht.
2Das Münzzeichen "G" der Staatlichen Münze Karlsruhe befindet sich zwischen den Schwanzfedern und dem linken Fang des Adlers.
3Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:
4
(8) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine Arabeske eingeprägt.
(9) Der Entwurf der Münze stammt von Carl Vezerfi-Clemm, München.
(10) 1Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
2Der Bundesminister der Finanzen