(1) 1Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) ist aus Anlaß des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden.
2Die Ausprägung erfolgte in der Staatlichen Münze Stuttgart, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
(2) 1Die Münzen werden ab 22. Oktober 1975 in den Verkehr gebracht.
2Der Entwurf der Münze stammt von Frau Ursula Schmidt-Malzahn, Hamburg.
(3) 1Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
2Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite trägt die Aufschrift
"EUROPÄISCHES DENKMALSCHUTZJAHR 1975"
eingebettet in Gebäudefassaden und Mauerflächen, die mittels vereinfachter Stilelemente verschiedene Bauepochen vertreten.
(6) 1Die Wertseite zeigt im oberen Teil einen Adler, darunter die Aufschrift
(7) 1Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
2BGBl I 1975, 2532