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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Pettenkofer-Gedenkmünze) – Münz5DMBek 1968-12-11

(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) wird am 18. Dezember zur Erinnerung an den Naturwissenschaftler Max von Pettenkofer, geb. am 3. Dezember 1818, gest. am 10. Februar 1901, eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt und in der Verkehr gebracht.

(2) 1Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
2Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.

(3) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schmalen Ring und einem ebenfalls erhabenen glatten Randstab umgeben.

(4) 1Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundesadler und über dem Kopf des Adlers die Wertziffer 5. Die geteilte Jahreszahl 1968 ist beiderseits oberhalb der gespreizten Fänge angebracht.
2Die Umschrift lautet:
3"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND .
4DEUTSCHE MARK .".
5Der Buchstabe D, das Münzzeichen des Bayerischen Hauptmünzamtes München, befindet sich unterhalb der Schwanzfedern.

(5) 1Die Bildseite zeigt das Kopfbild Pettenkofers mit der Umschrift:
2".
3MAX . v .
4PETTENKOFER .
51818-1901".

(6) 1Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen:
2"HYGIENE STREBT, DER ÜBEL WURZEL AUSZUROTTEN".
3Am Ende dieser Inschrift ist eine Arabeske eingeprägt.

(7) Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Karl Burgeff, Köln.

(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)

Fundstelle:
2BGBl I 1968, 1315

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25