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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gutenberg-Gedenkmünze) – Münz5DMBek 1968-10-31

(1) 1Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) wird am 11. November 1968 aus Anlaß des 500. Todestages von Johannes Gutenberg, dem Erfinder der beweglichen Letter, eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark in den Verkehr gebracht.
2Die Gesamtauflage richtet sich nach dem Bedarf.

(2) 1Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
2Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.

(3) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem ebenfalls erhabenen glatten Randstab umrahmt, an den sich innen ein Perlkranz anschließt.

(4) 1Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundesadler und beiderseits der Schwanzfedern unterhalb der gespreizten Fänge die geteilte Jahreszahl 1968. Die Umschrift lautet:
2".
3BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND .
4DEUTSCHE 5 MARK".
5Der Buchstabe G, das Münzzeichen der Staatlichen Münze Karlsruhe, ist in dem Bogen der Wertziffer 5 angebracht.

(5) 1Die Bildseite zeigt das Kopfbild Gutenbergs mit der Umschrift:
2".
3JOHANNES GUTENBERG .
4
gest.
51468".

(6) 1Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen:
2".
3GESEGNET SEI - WER DIE SCHRIFT ERFAND .".

(7) Der Entwurf der Münze stammt von Frau Doris Waschke-Balz, Hamburg.

(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)

Fundstelle:
2BGBl I 1968, 1106

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25