(1) 1Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) und des Änderungsgesetzes vom 18. Januar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 55) wird demnächst zur Erinnerung an Wilhelm von Humboldt
222.6.1767 Potsdam
38.4.1835 Berlin) und Alexander von Humboldt
414.9.1769 Berlin
56.5.1859 Berlin) eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt und in den Verkehr gebracht.
6Die Gesamtauflage ist noch nicht festgelegt, sie wird sich im wesentlichen nach dem Bedarf richten.
(2) 1Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
2Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(3) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und von einem ebenfalls erhabenen glatten Rand umrahmt, an den sich innen ein Perlkranz anschließt.
(4) 1Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundesadler und beiderseits der Wertbezeichnung die geteilte Jahreszahl 1967. Der Buchstabe F, das Münzzeichen der Staatlichen Münze Stuttgart, ist unten rechts neben der 5 angebracht.
2Die Umschrift lautet:
3+ BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND + DEUTSCHE 5 MARK +.
(5) 1Die Bildseite zeigt links das Profil Wilhelm von Humboldt's und rechts das Kopfbild Alexander von Humboldt's.
2Die Umschrift lautet:
3Wilhelm und Alexander von Humboldt.
(6) 1Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen:
2Freiheit erhöht - Zwang erstickt unsere Kraft.
(7) Der Entwurf der Münze stammt von dem Bildhauer Hermann zur Strassen, Frankfurt a. M..
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.