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Bekanntmachung über die Ausgabe von Bundesmünzen im Nennwert von 50 Deutschen Pfennig – Münz50PfBek 1950

Überschrift: Im Saarland eingeführt durch § 4 Nr. 1 G v. 29.6.1959 I 402; für Berlin vgl. Bek. v. 5.11.1955 GVBl. S. 966, 967

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

1Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) werden demnächst Scheidemünzen zu 50 Pfennig mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und der Jahreszahl 1950 in den Verkehr gebracht.
2Im übrigen unterscheiden sich die Münzen in keiner Weise von den bisher ausgeprägten Münzen zu 50 Pfennig, die die Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und die Jahreszahl 1949 tragen und uneingeschränkt weiter im Verkehr bleiben.


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3Der Bundeskanzler

Der Bundesminister der Finanzen

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25