(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
(1) Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst neue auf 50 Pfennig lautende Münzen in Umlauf gesetzt.
(2) 1Die mit geriffeltem Rand geprägten Münzen bestehen aus einer nicht magnetischen Kupfer-Nickel-Legierung (3/4 Cu und 1/4 Ni).
2Sie haben einen Durchmesser von 20 Millimeter und ein Gewicht von 3,5 Gramm.
3Die Farbe ist silbergrau.
(3) Die Münzen tragen auf beiden Seiten innerhalb des erhabenen Randes einen feinen Perlenkranz.
(4) 1Die Wertseite zeit in Balkenschrift die Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und am unteren Rand, den Schriftkranz schließend, das Wort "PFENNIG".
2In der Mitte befindet sich die Wertbezeichnung "50" in arabischen Ziffern, darunter sehr klein das Münzzeichen.
(5) 1Auf der Schauseite ist ein kniendes Mädchen abgebildet, das ein fünfblättriges, mit 4 Wurzelfäden versehenes Eichenreis pflanzt.
2Eine längere und vier kürzere leicht gekrümmte Linien deuten das Erdreich an.
3Darunter befindet sich die Jahreszahl 1949.