1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 50-Euro-Goldmünze „Ernährung“ prägen zu lassen.
2Diese Münze bildet den Auftakt einer fünfteiligen Serie „Deutsches Handwerk“, bei der im Zeitraum 2023 bis 2027 jährlich eine Münze erscheint.
3Die Serie würdigt das Handwerk als einen der wichtigsten und vielseitigsten Wirtschaftsbereiche der Bundesrepublik Deutschland.
4Die Münze wird ab dem 7. August 2023 in den Verkehr gebracht.
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5Die Auflage der Münze beträgt maximal 100 000 Stück.
6Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Prägezeichen „A“), München (Prägezeichen „D“), Stuttgart (Prägezeichen „F“), Karlsruhe (Prägezeichen „G“) und Hamburg (Prägezeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.
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7Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 22 Millimetern und eine Masse von 7,78 Gramm.
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8Der Entwurf der Münze stammt von der Künstlerin Elena Gerber aus Berlin.
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9Die Bildseite zeigt auf einem Tableau typische Handwerkszeuge aus den Lebensmittelgewerken in dichter Komposition.
10Die damit hergestellten Produkte werden auf einem umgebenden Ring präsentiert, eingefasst durch den Handwerksdaumen und den Schriftzug „Ernährung“.
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11Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2023“, die zwölf Europasterne sowie – je nach Prägestätte – das Prägezeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.
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12Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.