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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze „Pauke“) – Münz50EuroBek 2021-06-21

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in den Jahren 2018 bis 2022 eine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 50 Euro zum Thema „Musikinstrumente“ prägen zu lassen.
2Im Jahr 2021 wird die Ausgabe mit der Münze „Pauke“ fortgesetzt.
3Die Münze wird ab dem 9. August 2021 in den Verkehr gebracht.

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4Die Auflage der 50-Euro-Goldmünze „Pauke“ beträgt maximal 120 000 Stück.
5Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

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6Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 22 Millimetern und eine Masse von 7,78 Gramm.

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7Der Entwurf der Bildseite stammt von der Künstlerin Elena Gerber aus Berlin.
8Die Wertseite wurde von dem Künstler Erich Ott aus München gestaltet.

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9Die Bildseite zeigt in einer perspektivischen Anordnung zwei gleichgroße, spannungsvoll und von starker Körperlichkeit geprägte Pauken, die durch gekreuzte, über den Schlagflächen der Pauken schwebende Schlägel ergänzt werden.
10Der tiefe Klang der großen, mit Fell überspannten Kesselpauken scheint spürbar zu werden.

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11Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2021“, die zwölf Europasterne sowie – je nach Prägestätte – das Münzzeichen „A“ (Berlin), „D“ (München), „F“ (Stuttgart), „G“ (Karlsruhe) oder „J“ (Hamburg).

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12Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2021, 2266)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25