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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze „Hammerflügel“) – Münz50EuroBek 2019-08-28

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in den Jahren 2018 bis 2022 eine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 50 Euro zum Thema „Musikinstrumente“ prägen zu lassen.
2Im Jahr 2019 wird die Ausgabe mit der Münze „Hammerflügel“ fortgesetzt.
3Die Münze wird ab dem 20. August 2019 in den Verkehr gebracht.

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4Die Auflage der 50-Euro-Goldmünze „Hammerflügel“ beträgt maximal 150 000 Stück.
5Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

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6Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 22 Millimetern und eine Masse von 7,78 Gramm.

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7Die Bildseite zeigt die typische Ausprägung des populären Tasteninstruments aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
8Durch den geöffneten Flügel spiegelt das Motiv die Aufführungssituation wider.

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9Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2019“, die zwölf Europasterne sowie – je nach Prägestätte – das Münzzeichen „A“ (Berlin), „D“ (München), „F“ (Stuttgart), „G“ (Karlsruhe) oder „J“ (Hamburg).

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10Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

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11Der Entwurf stammt von dem Künstler Erich Ott aus München.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2019, 1383)


Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25