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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig – Münz2PfBek 1968

(+++ Textnachweis ab: 11.12.1968 +++)

(1) 1Der Absatz 2 der Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig vom 8. September 1950 (Bundesgesetzbl. S. 686) erhält folgende Fassung:
2

"Die mit glattem Rand geprägten Münzen bestehen aus einem Stahlkern mit einer beiderseitigen Kupferplattierung.
3Sie haben einen Durchmesser von 19,25 mm und ein Gewicht von 2,9 g".

(2) Die im Umlauf befindlichen 2 Pf Münzen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

(3) 1Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.


1
2Der Bundesminister der Finanzen

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25