1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Mecklenburg-Vorpommern“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 2 Euro prägen zu lassen.
2Die Münze bildet den zweiten Teil der Serie „Bundesländer II“, bei der jährlich ein Land durch die Ausgabe einer 2-Euro-Gedenkmünze mit einem prägnanten Wahrzeichen gewürdigt werden soll.
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3Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Michael Otto aus Rodenbach.
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4Die nationale Seite stellt den ikonischen „Königsstuhl“, der zum Nationalpark Jasmund gehört, mit seinem typischen von Buchenwäldern umrahmten Kreidefelsen in den Fokus.
5Die gewählte Strandperspektive öffnet den Blick auf die Monumentalität der einmaligen Landmarke.
6Die Verbindung von Meer, Vogelwelt und Mensch schafft einen maßstäblichen Bezug.
7Die Typografie wird im Verbund mit der fliegenden Möwe in das Relief integriert.
8Auf dem inneren Kern befinden sich ferner die Angabe „Mecklenburg-Vorpommern“ mit dem Ausgabejahr 2024 und mit der Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland sowie das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) und die Initialen des Künstlers.
9Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.
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10Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.