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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „30 Jahre Mauerfall“) – Münz2EuroBek 2019-10-08

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „30 Jahre Mauerfall“ prägen zu lassen.
2Die Münze erinnert an die Öffnung der Berliner Mauer, die sich am 9. November 2019 zum 30. Mal jährt.

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3Die Münze wird ab dem 10. Oktober 2019 in den Verkehr gebracht.

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4Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.

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5Das Motiv auf der nationalen Seite der Münze (Bildseite) wurde von der französischen 2-Euro-Gedenkmünze übernommen, die Frankreich aus Anlass des 30-jährigen Mauerfalljubiläums herausgibt.
6Es wurde von einem Künstler der Monnaie de Paris (französische Münzprägestätte) gestaltet und zeigt eine Bildcollage aus verschiedenen Elementen zum Münzsujet sowie den Schriftzug „30 Jahre Mauerfall“.
7Auf dem inneren Kern befinden sich ferner das Ausgabejahr 2019, die Länderkennung „D“ der Bundesrepublik Deutschland sowie das Prägezeichen („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) der jeweiligen Münzstätte.
8Der
äußere Ring
der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.

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9Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze soll 30 Millionen Stück betragen.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2019, 1542)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25