1Auf Initiative der Europäischen Kommission geben die Mitgliedstaaten der Euro-Zone im zweiten Halbjahr 2015 zur Würdigung des 30-jährigen Bestehens der Europaflagge eine motivgleiche 2-Euro-Gedenkmünze heraus.
2Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „30 Jahre Europaflagge“ prägen zu lassen.
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3Die Münze wird ab dem 5. November 2015 in den Verkehr gebracht.
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4Die nationale Seite der Münze unterscheidet sich in den einzelnen Euro-Mitgliedstaaten nur durch den Namen des Ausgabelandes sowie die nationalen Münzzeichen.
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5Das Motiv der Bildseite wurde entsprechend dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verfahren von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union im Ergebnis einer Internet-Abstimmung als Sieger aus fünf Vorschlägen gewählt.
6Es wurde von dem griechischen Bildhauer Georgios Stamatopoulos entworfen und zeigt zwölf Sterne, die die Gestalt von Menschen annehmen und die Geburt eines neuen Europa begrüßen.
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7Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.
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8Die Prägung der 2-Euro-Gedenkmünze erfolgt durch die fünf deutschen Münzstätten.
9Die für den Umlauf bestimmte Auflage beträgt 30 Millionen Stück.
10Daneben werden 125 000 Stück in der höherwertigen Prägequalität Spiegelglanz für Sammlerzwecke produziert.