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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Niedersachsen“) – Münz2EuroBek 2014-02-28

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Niedersachsen“ im Rahmen einer Serie „Bundesländer“ prägen zu lassen.

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2Die Münze wird ab dem 7. Februar 2014 in den Verkehr gebracht.

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3Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.

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4Die nationale Seite zeigt auf dem inneren Kern die Michaeliskirche in Hildesheim.
5Die Länderbezeichnung „NIEDERSACHSEN“ verknüpft das abgebildete Bauwerk mit dem Bundesland.
6Auf dem inneren Kern befinden sich ferner das Ausgabejahr 2014, die Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) sowie die Initialen des Künstlers.
7Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.

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8Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.

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9Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von dem Künstler Erich Ott aus München.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2014, 253)



Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25