1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze
1
2Die Münze wird ab dem 1. Februar 2013 in den Verkehr gebracht.
2
3Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.
3
4Die nationale Seite zeigt auf dem inneren Kern die prägenden Merkmale des Klosters Maulbronn.
5Die Länderbezeichnung „BADEN-WÜRTTEMBERG“ verknüpft das abgebildete Bauwerk mit dem Bundesland.
6Auf dem inneren Kern befinden sich ferner das Ausgabejahr 2013, die Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) sowie die Initialen des Künstlers.
6
7Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.
7
8Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze soll 30 Millionen Stück betragen.
8
9Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von dem Künstler Eugen Ruhl, Pforzheim.