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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Nordrhein-Westfalen“) – Münz2EuroBek 2010

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Nordrhein-Westfalen“ prägen zu lassen.
2Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.

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3Die Münze wird ab dem 28. Januar 2011 in den Verkehr gebracht.
4Materialeinsatz, technische Parameter und Gestaltung der europäischen Seite der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der aktuellen 2-Euro-Umlaufmünze.

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5Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:

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6„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“.

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7Die nationale Seite zeigt den Kölner Dom als Meisterwerk der gotischen Baukunst.
8Dabei wird die Kathedrale in ihrer Gesamtheit gezeigt und die Schönheit des Südportals hervorgehoben.
9Die Länderbezeichnung „NORDRHEIN-WESTFALEN“ verknüpft das abgebildete Bauwerk „Kölner Dom“ mit dem Bundesland.
10Auf der Randzone sind die europäischen Sterne, das Ausgabejahr 2011 und die Nationalitätenkennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland zu sehen.

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11Das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte befindet sich im rechten oberen Kernbereich, die Initialen des Künstlers im rechten mittleren Kernbereich.

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12Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von Herrn Heinz Hoyer, Berlin.

Der Bundesminister der Finanzen

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25