1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Bremen“ prägen zu lassen.
2Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.
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3Die Münze wird ab dem 29. Januar 2010 in den Verkehr gebracht.
4Materialeinsatz, technische Parameter und Gestaltung der europäischen Seite der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der aktuellen 2-Euro-Umlaufmünze.
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5Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:
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6„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“.
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7Die nationale Seite zeigt das Rathaus von Bremen mit dem Roland, die zusammen die republikanische Geschichte und Tradition Bremens symbolisieren.
8Die Weserrenaissance-Fassade des alten Rathauses ist realitätsnah dargestellt, der Roland im Verhältnis zum Rathaus überhöht.
9Die Länderbezeichnung „BREMEN“ verknüpft Rathaus und Roland mit dem Bundesland.
10Auf der Randzone befinden sich die europäischen Sterne, das Ausgabejahr 2010 und die Nationalitätenkennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland.
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11Das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte ist im Kernbereich unter Berücksichtigung der künstlerischen Ausgewogenheit angebracht.
12Die Initialen des Künstlers befinden sich im unteren Kernbereich (unter dem Roland).
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13Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von Herrn Bodo Broschat, Berlin.