(+++ Textnachweis ab: 14.12.2006 +++)
1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. November 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" prägen zu lassen.
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Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.
3Daneben werden für das Sammlerprodukt deutsche Euro-Kursmünzensätze 375.000 Stück in Spiegelglanzausführung geprägt.
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Die Münze wird ab dem 25. März 2007 in den Verkehr gebracht.
5Materialeinsatz und technische Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.
6Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:
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Der Bundesminister der Finanzen
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2827)