1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze "Mecklenburg-Vorpommern" im Rahmen einer Serie "Bundesländer" prägen zu lassen.
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Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.
3Daneben werden für das Sammlerprodukt deutsche Euro-Kursmünzensätze 375.000 Stück in Spiegelglanzausführung geprägt.
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Die Münze wird ab dem 2. Februar 2007 in den Verkehr gebracht.
5Materialeinsatz und technische Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.
6Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:
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"EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".
Die nationale Seite der Gedenkmünze zeigt das Schloss Schwerin in seiner architektonischen Vielfalt, von der Stadtseite betrachtet.
8Durch die bildliche Darstellung des Wassers und den Anschnitt der Brücke wird die Insellage des Schlosses betont.
9Die von der Stadtseite aus sichtbaren typischen Kaimauern und Balustraden sind wirklichkeitsnah dargestellt.
10Durch die beidseitig angeordneten Bäume ist die das Schloss umgebende Parkanlage, der Burggarten, angedeutet.
11Der Gebäudekomplex ist in seiner interessanten Dach- und Turmlandschaft prägnant getroffen.
12Die Länderbezeichnung "MECKLENBURG-VORPOMMERN" verknüpft das abgebildete Bauwerk, Schloss Schwerin, mit dem Bundesland.
13Das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte ("A", "D", "F", "G" oder "J") befindet sich im oberen Kernbereich.
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Auf dem Außenring sind die europäischen Sterne, das Ausgabejahr 2007 und das Ausgabeland "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" abgebildet.
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Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von Herrn Heinz Hoyer aus Berlin.