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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Mark – Münz2DMBek 1970

(1) 1Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) gibt der Bund aus Anlaß des 20. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes nachfolgend beschriebene, für den Zahlungsverkehr bestimmte Bundesmünze im Nennwert von 2 Deutschen Mark heraus.
2Die Münze wird in hoher Auflage nach und nach geprägt und soll die Max-Planck-Münze zu 2 Deutsche Mark ersetzen, die zu gegebener Zeit außer Kurs gesetzt wird.
3Mit der Ausgabe der neuen Münze wird demnächst begonnen.

(2) 1Die Bildseite der Münze zeigt das Kopfbild des ersten Bundeskanzlers Dr.
2Konrad Adenauer im Profil mit der Umschrift:
3.
4BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND .
51949 1969.

(3) 1Die Wertseite der Münze zeigt in der Mitte den Bundesadler.
2Das Adlerbild ist von der Umschrift:
3BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 2 DEUTSCHE MARK umschlossen.
4Dabei steht die Wertziffer 2 in der Mitte unter dem Adler.
5Oberhalb des Adlerkopfes ist die jeweilige Jahreszahl, beginnend mit 1969, unterhalb der rechten Kralle eines der Münzzeichen (D, F, G oder J) angebracht.

(4) Die Prägung auf beiden Seiten der Münze ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

(5) 1Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT versehen.
2Zwischen jedem der Worte ist ein Ornament, am Schluß der Inschrift sind zwei Ornamente angebracht.

(6) 1Die Münze hat ein Gewicht von 7 Gramm und einen Durchmesser von 26,75 Millimeter und entspricht somit in Gewicht und Abmessungen der Max-Planck-Münze.
2Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) mit einem Reinnickelkern.

(7) Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Reinhardt Heinsdorff, Lehen (Württ).

Der Bundesminister der Finanzen

1(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)

Fundstelle:
2BGBl I 1970, 1632

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25