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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 25 Euro (Gedenkmünze „Herrnhuter Stern“) – Münz25EuroBek 2022-11-17

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Herrnhuter Stern“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 25 Euro prägen zu lassen.
2Die Münze ist die zweite Ausgabe im Rahmen der 2021 begonnenen Serie „Weihnachten“ (2021 bis 2025, eine Ausgabe pro Jahr).
3Die Münze wird ab dem 24. November 2022 in den Verkehr gebracht.

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4Die Auflage der Münze beträgt ca.
51,1 Millionen Stück, davon maximal 100 000 Stück in Spiegelglanzqualität.
6Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin (Prägezeichen A).

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7Die Münze besteht aus Feinsilber (Ag 999), hat einen Durchmesser von 30 Millimetern und eine Masse von 22 Gramm.
8Die Münze wird als Tellerprägung (hier: konkave Wölbung der Bildseite) hergestellt.

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9Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Martin Dašek aus Tschechien.

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10Die Bildseite zeigt als Hauptelemente den Herrnhuter Dachreiter und den Herrnhuter Stern.
11Das Glockengeläut des Herrnhuter Dachreiters folgt dem dynamisch entgegenstrebenden Stern.
12Der Entwurf verbindet damit den Hinweis auf örtlichen Ursprung mit weltweiter Wirkung.

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13Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2022“, die zwölf Europasterne sowie das Prägezeichen „A“.

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14Der Münzrand wird glatt und ohne Struktur ausgeführt.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2022, 2133)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25