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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „225. Geburtstag Annette von Droste-Hülshoff“) – Münz20EuroBek 2022-01-20/2

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „225. Geburtstag Annette von Droste-Hülshoff“ eine deutsche Euro-
Gedenkmünze
im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen.
2Die Münze würdigt die bekannte deutsche Schriftstellerin und Komponistin, die zu den bedeutendsten deutschsprachigen Dichterinnen und Dichtern des 19. Jahrhunderts zählt.

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3Die Auflage der Münze beträgt ca.
40,9 Millionen Stück, davon ca.
50,1 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität.
6Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe (Prägezeichen G).

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7Die Münze wird ab dem 24. Februar 2022 in den Verkehr gebracht.
8Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm.
9Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

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10Die Bildseite zeigt Annette von Droste-Hülshoff.
11Ihr vom Wind gelöstes Haar kann als Symbol für ihre Befreiung aus den engen Verhältnissen ihrer Schaffenszeit gesehen werden.
12Der dargestellte Gesichtsausdruck zeigt Entschlossenheit und widerspricht den damals gängigen Erwartungen an Geschlecht und Stand.
13Im Hintergrund, angedeutet durch Vogelflug und Alpensilhouette, wird die große Naturverbundenheit der Autorin dargestellt.

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14Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „G“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die Jahreszahl 2022 sowie die zwölf Europasterne.
15Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.

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16Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

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17„SO GROSSES KLEINOD,

EINMAL SEIN STATT GELTEN!“

Der Entwurf der Münze stammt von der Künstlerin Anna Auras aus Stuttgart.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2022, 188)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25