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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „900 Jahre Freiburg“) – Münz20EuroBek 2020-08-20/2

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „900 Jahre Freiburg“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen.
2Die Münze würdigt das 900. Stadtjubiläum von Freiburg.
3Im Jahre 1120 wurde Freiburg mit dem Marktrecht ausgestattet und zur Stadt erhoben.

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4Die Auflage der Münze beträgt ca.
51,0 Millionen Stück, davon ca.
60,1 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität.
7Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe (Prägezeichen G).

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8Die Münze wird ab dem 9. Juli 2020 in den Verkehr gebracht.
9Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm.
10Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

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11Die Bildseite stellt die Bürgerschaft Freiburgs vor dem Stadtwappen in den Mittelpunkt.
12Auf der rechten Seite werden die markanten historischen Gebäude und auf der linken Seite die naturverbundenen Elemente der ökologischen Stadt gezeigt.
13Der Blick öffnet sich nach oben zum Schlossbergturm und thematisiert unten die Freiburger Bächle.

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14Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „G“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die Jahreszahl 2020 sowie die zwölf Europasterne.
15Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.

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16Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

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17„DER BUERGER WOHL SEI OBERSTES GESETZ +“.

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18Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Bastian Prillwitz aus Berlin.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2020, 2041)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25