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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „Der Wolf und die sieben Geißlein“) – Münz20EuroBek 2020-01-22/2

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Der Wolf und die sieben Geißlein“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen.
2Die Münze ist die neunte Ausgabe im Rahmen der 2012 begonnenen Serie „200 Jahre Grimms Märchen“.

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3Die Auflage der Münze beträgt ca.
41,0 Millionen Stück, davon ca.
50,1 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität.
6Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München.

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7Die Münze wird ab dem 16. Januar 2020 in den Verkehr gebracht.
8Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm.
9Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

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10Die Bildseite zeigt die dominierende Wolfsfigur sowie die zu Tode erschrockenen Geißlein.
11Durch das fliehende Geißlein wird gleichzeitig auf den Fortgang der Geschichte verwiesen.

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12Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „D“ des Bayerischen Hauptmünzamtes, München, die Jahreszahl 2020 sowie die zwölf Europasterne.
13Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.

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14Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

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15„DU BIST DER WOLF *“.

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16Der Entwurf der Münze stammt von der Künstlerin Adelheid Fuss aus Potsdam.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2020, 134)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25