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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze „Wanderfalke“ der Serie „Heimische Vögel“) – Münz20EuroBek 2019-08-07/4

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in den Jahren 2016 bis 2021 eine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 20 Euro zum Thema „Heimische Vögel“ prägen zu lassen.
2Im Jahr 2019 wird die Ausgabe mit der Münze „Wanderfalke“ fortgesetzt.
3Die Münze wird ab dem 19. Juni 2019 in den Verkehr gebracht.

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4Die limitierte Auflage der 20-Euro-Goldmünze „Wanderfalke“ beträgt maximal 175 000 Stück.
5Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

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6Die Münze besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 17,5 Millimetern und eine Masse von 3,89 Gramm.
7Der Münzrand ist geriffelt.

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8Der Entwurf der Bildseite stammt von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin.
9Die Wertseite wurde von der Künstlerin Adelheid Fuss aus Geltow gestaltet.

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10Auf der Bildseite wird ein Wanderfalke dargestellt.

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11Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2019“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2019, 1381)


Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25