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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „100 Jahre Frauenwahlrecht“) – Münz20EuroBek 2019-08-07/2

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen.
2Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht ausüben.

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3Die Auflage der Münze beträgt ca.
41,0 Millionen Stück, davon ca.
50,1 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität.
6Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München (Prägezeichen D).

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7Die Münze wird ab dem 17. Januar 2019 in den Verkehr gebracht.
8Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm.
9Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

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10Die Bildseite zeigt eine Gruppe von Frauen, die wie in einem Demonstrationszug auf den Betrachter zuläuft.
11Die Durchsetzung des Wahlrechtes war jedoch vielen engagierten Persönlichkeiten zu verdanken.
12Daher zeigt die Münze auch keinen Demonstrationszug in einer konkreten historischen Situation, sondern eine Gruppe von Frauen aus verschiedenen Zeiten, an der Mode kenntlich, die bis heute für eine gleichberechtigte Teilhabe an politischen Prozessen kämpft.

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13Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „D“ des Bayerischen Hauptmünzamtes, München, die Jahreszahl 2019 sowie die zwölf Europasterne.
14Auf der Wertseite der Münze ist zusätzlich die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.

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15Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

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16„HERAUS MIT DEM FRAUENWAHLRECHT

“.

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17Der Entwurf stammt von der Künstlerin Anne Karen Hentschel aus Bremen.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2019, 1374)


Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25