1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 20-Euro-Gedenkmünze „Laufmaschine von Karl Drais 1817“ prägen zu lassen.
2Mit der Laufmaschine (oder Draisine) wurde zum ersten Mal das Zweiradprinzip, die Bewegung eines Fahrzeugs mit zwei Rädern auf einer Spur, verwirklicht.
2
3Die Auflage der Münze beträgt ca.
41,2 Millionen Stück, davon ca.
50,2 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität.
6Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe (Prägezeichen G).
6
7Die Münze wird ab dem 13. Juli 2017 in den Verkehr gebracht.
8Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm.
9Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
9
10Die Bildseite zeigt die Laufmaschine von Karl Drais in ihrer Anwendung durch einen Draisinenreiter.
10
11Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „G“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die Jahreszahl 2017 sowie die zwölf Europasterne.
12Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.
12
13Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
14
| „200 JAHRE ZWEIRADPRINZIP“. |
Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Friedrich Brenner aus Diedorf.