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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze „Nachtigall“ der Serie „Heimische Vögel“) – Münz20EuroBek 2016-07-11

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in den Jahren 2016 bis 2021 eine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 20 Euro zum Thema „Heimische Vögel“ prägen zu lassen.
2Die Serie beginnt mit der Münze „Nachtigall“, die ab dem 23. Juni 2016 in den Verkehr gebracht wird.

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3Die limitierte Auflage der 20-Euro-Goldmünze „Nachtigall“ beträgt maximal 200 000 Stück.
4Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

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5Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von
999,9 Tausendteilen
(Feingold), hat einen Durchmesser von 17,5 Millimetern und eine Masse von 3,89 Gramm.
6Der Münzrand ist geriffelt.

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7Der Entwurf der Bildseite stammt von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin.
8Die Wertseite wurde von der Künstlerin Adelheid Fuss aus Schwielowsee/Geltow entworfen.

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9Auf der Bildseite wird eine Nachtigall dargestellt.

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10Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2016“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2016, 1583)


Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25