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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „150 Jahre Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“) – Münz10EuroBek 2015-06-23/4

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „150 Jahre Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

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2Die Auflage der Münze beträgt ca.
31,3 Mio.
4Stück, davon ca.
50,2 Mio.
6Stück in Spiegelglanzqualität.
7Die Prägung erfolgt durch die Hamburgische Münze (Prägezeichen J).

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8Die Münze wird ab dem 7. Mai 2015 in den Verkehr gebracht.
9Die 10-Euro-Gedenkmünze in der Stempelglanzqualität besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (CuNi25), hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 14 Gramm.
10Die Spiegelglanzmünze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 16 Gramm.
11Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

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12Auf der Bildseite verschmelzen Hansekreuz und Rettungsboot zu einer Einheit, die zu einer strengen, fast abstrakten Gestalt wird.
13Dennoch bleiben die Kernsymbole der Rettung – Schiff und Hansekreuz – klar erkennbar.
14Durch die Positionierung und den Anschnitt des Symbols sowie die seitlich versetzte Umschrift wird auf subtile Weise ein Hinweis auf das Element Meer gegeben.

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15Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „J“ der Hamburgischen Münze, die Jahreszahl 2015 sowie die zwölf Europasterne.
16Auf der Wertseite der Münze in Spiegelglanzqualität ist zusätzlich die Angabe „SILBER 625“ aufgeprägt.

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17Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

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18„FREIWILLIG • UNABHÄNGIG •

SPENDENFINANZIERT •“.

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19Der Entwurf stammt von dem Künstler Joachim Dimanski aus Halle.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2015, 1038)


Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25