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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „200. Geburtstag Otto von Bismarck“) – Münz10EuroBek 2015-06-23/3

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „200. Geburtstag Otto von Bismarck“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

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2Die Auflage der Münze beträgt ca.
31,3 Mio.
4Stück, davon ca.
50,2 Mio.
6Stück in Spiegelglanzqualität.
7Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin (Prägezeichen A).

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8Die Münze wird ab dem 26. März 2015 in den Verkehr gebracht.
9Die 10-Euro-Gedenkmünze in der Stempelglanzqualität besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (CuNi25), hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 14 Gramm.
10Die Spiegelglanzmünze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 16 Gramm.
11Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

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12Die Bildseite zeigt ein Porträt, das in eindrucksvoller Weise die Komplexität der Persönlichkeit Bismarcks verdeutlicht.

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13Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „A“ der Staatlichen Münze Berlin, die Jahreszahl 2015 sowie die zwölf Europasterne.
14Auf der Wertseite der Münze in Spiegelglanzqualität ist zusätzlich die Angabe „SILBER 625“ aufgeprägt.

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15Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

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16„DIE POLITIK IST DIE LEHRE VOM MÖGLICHEN“.

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17Der Entwurf stammt von dem Künstler Michael Otto aus Rodenbach.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2015, 1037)


Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25