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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „Dornröschen“) – Münz10EuroBek 2015-06-23/2

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Dornröschen“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.
2Diese Münze ist die vierte von insgesamt sechs Ausgaben im Rahmen der in 2012 begonnenen Serie „200 Jahre Grimms Märchen“.
3Am 20. Dezember 1812 erschien der erste Band der Kinder- und Hausmärchen der Gebrüder Grimm.

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4Die Auflage der Münze beträgt ca.
51,3 Mio.
6Stück, davon ca.
70,2 Mio.
8Stück in Spiegelglanzqualität.
9Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München (Prägezeichen D).

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10Die Münze wird ab dem 12. Februar 2015 in den Verkehr gebracht.
11Die 10-Euro-Gedenkmünze in der Stempelglanzqualität besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (CuNi25), hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 14 Gramm.
12Die Spiegelglanzmünze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 16 Gramm.
13Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

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14Die Bildseite stellt eine der typischen Szenen aus „Dornröschen“ dar.
15Die im Zentrum schlafend dargestellte weibliche Figur wird von einem pflanzlichen Ornament gerahmt, getragen von Sensibilität und Natürlichkeit.

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16Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „D“ des Bayerischen Hauptmünzamtes, München, die Jahreszahl 2015 sowie die zwölf Europasterne.
17Auf der Wertseite der Münze in Spiegelglanzqualität ist zusätzlich die Angabe „SILBER 625“ aufgeprägt.

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18Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

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19„EIN HUNDERTJÄHRIGER TIEFER SCHLAF“.

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20Der Entwurf stammt von der Künstlerin Marianne Dietz aus Berlin.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2015, 1036)


Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25