1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „300 Jahre Porzellanherstellung in Deutschland“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.
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2Die Auflage der Münze beträgt 1 931 900 Stück, darunter 180 000 Stück in Spiegelglanzausführung.
3Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg.
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4Die Münze wird ab dem 8. Juli 2010 in den Verkehr gebracht.
5Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm.
6Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
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7Die Bildseite der Münze erhält durch die sehr große Gestaltung des Tellers eine monumentale Ausstrahlung.
8Der Künstler setzt sich mit dem Thema Porzellan auf eine erfrischende und unkonventionelle Weise auseinander.
9Gezeigt wird ein zerbrochener Teller, der einen Teil des Wesens des Porzellans verkörpert: seine Zerbrechlichkeit.
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10Ähnlich der Bildseite wird auf der Wertseite der Adler harmonisch ins Zentrum gestellt.
11Durch die Einfügung strenger ornamentaler Strukturen erhält das Hoheitssymbol eine deutliche Plastizität.
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12Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2010 sowie das Prägezeichen „F“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg.
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13Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
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14„ZAUBER DER ZERBRECHLICHKEIT“.
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15Der Entwurf stammt von dem Künstler Ulrich Böhme aus Stuttgart.