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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „200. Geburtstag Carl Spitzweg“) – Münz10EuroBek 2008-01-19

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, aus Anlass des 200. Geburtstages von Carl Spitzweg eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.
2Die Auflage der Münze beträgt 1.760.000 Stück, darunter maximal 260.000 Stück in Spiegelglanzausführung.
3Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München.

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4Die Münze wird ab dem 7. Februar 2008 in den Verkehr gebracht.
5Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm.
6Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

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7Die Bildseite zeigt einen Ausschnitt aus dem bekanntesten Gemälde Spitzwegs „Der arme Poet“:
8Unter einem undichten Dach liegt er im Schutze eines aufgespannten Regenschirms und umgeben von Büchern auf seinem Lager, epische Verse skandierend.
9Während seine Umgebung skizzenhaft angelegt ist, ist die zentrale Szene fein plastisch herausgearbeitet.
10Anspruch und Realität, die Brüchigkeit der scheinbar heilen Welt des Biedermeier sind in zeitgemäßer Bildsprache künstlerisch herausragend verbildlicht.

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11Die Wertseite harmoniert in künstlerisch überzeugender Weise mit der Bildseite.
12Sie zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2008 sowie das Prägezeichen „D“ des Bayerischen Hauptmünzamtes, München.

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13Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

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14 „ACH, DIE VERGANGENHEIT IST SCHÖN “.

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15Es handelt sich hierbei um ein ironisch zu verstehendes Zitat aus einem Brief Carl Spitzwegs aus den 40er Jahren des 19. Jahrhunderts.

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16Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Hannes Dauer, Schönbrunn.c

Der Bundesminister der Finanzen

1( Fundstelle:
2BGBl. I 2008, 46 )


Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25