(+++ Textnachweis ab: 24. 7.2001 +++)
1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema "50 Jahre Bundesverfassungsgericht" eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
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2Die Auflage der Münze beträgt 2,8 Millionen Stück, darunter 0,8 Millionen Stück in Spiegelglanz.
3Die Prägung in Stempelglanz erfolgt durch die Prägestätte Karlsruhe.
4Die Herstellung in Spiegelglanz wird von allen fünf deutschen Münzämtern zu gleichen Teilen realisiert.
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5Die Münze wird ab dem 5. September 2001 in den Verkehr gebracht.
6Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,5 Gramm.
7Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
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8Die Bildseite zeigt die Waage als Symbol der Gerechtigkeit und Maßstab des Bundesverfassungsgerichtes sowie die Richterschaft in übereinander gelegten stilisierten Silhouetten.
9Im Bildhintergrund ist der Artikel I des Grundgesetzes mit seinem Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenwürde ausgedrückt.
10Die Umschrift
13(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung der Münze,
Fundstelle: BGBl. I 2001, 1709)