(+++ Textnachweis ab: 14. 5.2001 +++)
1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema "750 Jahre Katharinenkloster - 50 Jahre Meeresmuseum Stralsund" eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
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2Die Auflage der Münze beträgt 3,3 Millionen Stück, darunter 0,8 Millionen Stück in Spiegelglanz.
3Die Prägung in Normalausführung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin.
4Die Herstellung in Spiegelglanz wird von allen fünf deutschen Münzämtern zu gleichen Teilen realisiert.
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5Die Münze wird ab dem 13. Juni 2001 in den Verkehr gebracht.
6Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,5 Gramm.
7Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
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8Die Bildseite zeigt in der oberen Hälfte die Nordansicht der mittelalterlichen Klosteranlage, in der unteren, getrennt durch eine zweizeilige Beschriftung mit dem Münztitel, das wichtigste Exponat des Meeresmuseums, einen 1825 an der Westküste Rügens gestrandeten Finnwal.
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9Die Wertseite zeigt einen Bundesadler, das Münzzeichen "A" der Staatlichen Münze Berlin, die Jahreszahl "2001" und die Umschrift
11Der Bundesminister der Finanzen
Fundstelle: BGBl. I 2001, 858)